15. Feb. 2022 • Lesen dauert 18 Minuten
1. VEREINBARUNG
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bereitstellung von Diensten, die von Truphone an die Gesellschaft und ihre Endnutzer erbracht werden, und sind Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages. Der Zugriff auf und die Nutzung der Dienste unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Der Vertrag besteht aus den folgenden Dokumenten (zusammen die „Vertragsbestimmungen“ genannt), wobei im Falle eines Widerspruchs die folgende absteigende Rangfolge gilt:
a) jeder vereinbarte Nachtrag, der jeweils von einem ordnungsgemäß bevollmächtigen Vertreter von Truphone und von der Gesellschaft schriftlich unterzeichnet wird;
b) Bestellformular(e);
c) Mobilfunkvertrag einschließlich des Anhangs 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen
d) Aktivierungsplan;
e) jedes andere Dokument, das an den Vertrag angehängt ist oder auf das im Vertrag ausdrücklich verwiesen wird.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages und werden auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge zwischen Truphone GmbH und der Gesellschaft. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft, die im Widerspruch hierzu stehen, finden keine Anwendung, und das gilt auch, sofern ihrer Anwendbarkeit von Truphone nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
1.4. Truphone stellt Sprach-, SMS- und/oder Datentarife und/oder Add-Ons bereit. Wenn die Minuten, SMS oder Daten, die in Ihrem Tarif oder Add-On enthalten sind und der monatlich wiederkehrenden Gebühr unterliegen, vollständig verbraucht sind, gelten die auf: truphone.com/de/business-handytarife/zusaetzliche-kosten/ angegebenen zusätzlichen Preise.
1.5. Die SIM-Karte sowie alle mit ihr und den Diensten zusammenhängenden Technologien, geistige Eigentumsrechte und Dokumente bleiben das Eigentum von Truphone bzw. Eigentum des jeweiligen Lizenzgebers. Truphone gewährt der Gesellschaft für die Dauer des Vertrages ein jederzeit widerrufliches, bedingtes, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Nutzung der Sim-Karte und Dienste durch die Gesellschaft und die Endnutzer.
2. DIENSTE
2.1. Truphone wird alle zumutbaren Schritte unternehmen, um der Gesellschaft die Dienste jederzeit zur Verfügung zu stellen, abhängig jedoch von der Fähigkeit von Truphone und/oder der Fähigkeit der Dienstleister von Truphone, die notwendigen Lizenzen, Erlaubnisse oder Netzkapazitäten und Netzverbindungsverfügbarkeit von Truphone und/oder den Dienstleistern von Truphone aufrechtzuerhalten. Bitte beachten Sie, dass der Netzbetreiber in dem Land, in dem die Gesellschaft auf die Dienstleistungen zugreift und/oder diese nutzt, für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Dienste verantwortlich ist.
2.2. Truphone erbringt die Dienste im Rahmen der verfügbaren Netzabdeckung, -kapazität und -verfügbarkeit. Diese sind von zahlreichen externen Faktoren abhängig. Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Dienste können aufgrund von Witterungsbedingungen, geographischen Gegebenheiten, funktechnischen Störungen, technischen Änderungen an den Anlagen von Truphone und sonstigen Maßnahmen, die für eine ordnungsgemäße Bereitstellung der Dienste erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördliche Anweisungen, entstehen. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die Truphone zur Bereitstellung der Dienste in Anspruch nimmt. Truphone gibt keinerlei Garantie oder Zusicherung hinsichtlich einer störungsfreien Dienstleistung und gibt keinerlei Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Netzwerkabdeckung, -qualität oder -verfügbarkeit.
2.3. Truphone behält sich das Recht vor, die Netzwerkbetreiber und seine Technologiepartner nach eigenem Ermessen zu wählen und den Zugang zu den Diensten so zu gewähren, wie es den Geschäftsanforderungen von Truphone am besten entspricht.
2.4. Die Qualität der Dienste hängt von der Qualität des von der Gesellschaft benutzten Gerätemodells ab und Truphone hat keine Kontrolle und keinen Einfluss auf die Qualität dieses Geräts. Die Auswahl des Geräts liegt in der alleinigen Verantwortung der Gesellschaft.
2.5. Eine Kernfunktion ist die Einbeziehung von Roaming in ausländische Netze, um die Dienste auch außerhalb der von der Gesellschaft angegebenen Länder zur Verfügung stellen zu können (Roaming). Roaming erfordert die Nutzung ausländischer Netze, auf welche Truphone keinen Einfluss hat. Daher kann Truphone keine Garantien hinsichtlich der Dienste geben, insbesondere hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit oder Qualität.
2.6. Wenn die Gesellschaft einen Tarif oder ein Add-On bestellt hat, der ausländische Länder abdeckt, dann ist die Nutzung von Minuten, SMS und Daten in diesen Ländern in den monatlich wiederkehrenden Gebühren des entsprechenden Tarifs oder Add-Ons enthalten. Für die Nutzung, die über den bestellten Tarif oder das bestellte Add-On hinausgeht, gilt Ziffer 1.4.
2.7. In Ländern, in welchen Truphone keine Vereinbarung mit der Gesellschaft hat, können die Endnutzer der Gesellschaft dennoch die Truphone-SIM-Karte nutzen, allerdings nur auf Roaming-Basis. Für die Nutzung von Diensten in Ländern, für die die Gesellschaft keinen Tarif oder kein Add-On bestellt hat, gelten die zusätzlichen Kosten, die auf truphone.com/de/business-handytarife/zusaetzliche-kosten/ angegeben sind. Wenn ein Land nicht in der Liste enthalten ist, können der Gesellschaft für Anrufe, Textnachrichten und den Datenzugang beim Roaming zusätzliche Kosten entstehen.
2.8. Es liegt in der Verantwortung der Gesellschaft und ihrer Endnutzer, die Abrechnungsgrundlage für das jeweilige Land, in welchem sie die Dienste nutzen wollen zu überprüfen, bevor sie in das Land reisen und ihnen durch Nutzung der Dienste in diesem Land Kosten entstehen. Truphone haftet nicht für Gebühren, die der Gesellschaft oder ihren Endnutzern aufgrund von Missverständnissen hinsichtlich der in einem bestimmten Land anwendbaren und verfügbaren Tarife oder Add-Ons entstehen.
2.9. Truphone ist berechtigt, zum Betrieb und zur Verwaltung der Dienste deren Nutzung zu überwachen und die durch diese Überwachung erhaltenen Informationen zur Erfüllung von Gesetzen, sonstigen Vorschriften oder behördlichen Aufforderungen offenzulegen.
2.10. Gelegentlich ist es erforderlich, dass Truphone die Dienste oder unterstützenden Systeme aktualisiert, ändert oder wartet. Dabei können Dienste vorübergehend nicht verfügbar sein. Truphone wird sich jedoch bemühen, solche Störungen möglichst gering zu halten und die Gesellschaft, soweit dies möglich und zumutbar ist, im Voraus darüber zu informieren.
2.11. Truphone ist berechtigt, die der Gesellschaft bereitgestellten Dienste bei Vorliegen eines der nachfolgend beschriebenen Umstände bis zu dessen Behebung teilweise oder vollständig auszusetzen (sperren), namentlich wenn:
a) die Gesellschaft mit einer Zahlungsverpflichtung unter dem Vertrag in Verzug ist, sofern Truphone die Sperre mindestens zwei (2) Wochen zuvor schriftlich angedroht hat;
b) die Kündigung des Vertrages wirksam geworden ist;
c) es im Vergleich zu den vorangegangenen sechs (6) Abrechnungsmonaten zu einer besonderen Steigerung des Nutzungsaufkommens kommt und auch die Höhe der Entgeltforderung von Truphone entsprechend ansteigt und bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Gesellschaft diese Entgeltforderung beanstanden wird;
2.12. § 164 des Telekommunikationsgesetzes („TKG“) bleibt unberührt.
2.13. Die Sperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Dienstleistungen beschränkt (z. B. die betroffene(n) Rufnummer(n)). Die Dienstleistungen dürfen nur gesperrt werden, solange der Grund für die Sperre besteht. Eine Vollsperrung des Netzzugangs, die auch ankommende Telekommunikations-verbindungen beinhaltet, ist frühestens eine (1) Woche nach Sperrung abgehender Verbindungen möglich.
2.14. Das Recht, die Dienstleistungen in anderer gesetzlich zulässiger Weise auszusetzen, bleibt unberührt.
2.15. Falls Truphone von der Gesellschaft benachrichtigt wird, dass die SIM-Karte abhandengekommen ist oder gestohlen wurde, wird sie diese SIM-Karte für die Dienste sperren.
2.16. Die Gesellschaft ist verpflichtet, während der Dauer einer Sperre die monatlich wiederkehrenden Entgelte zu zahlen, soweit die Gesellschaft die Sperre zu vertreten hat.
3. PFLICHTEN DER GESELLSCHAFT
3.1. Die Gesellschaft ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass ihre Endnutzer die Dienste gemäß den Vertragsbedingungen nutzen. Die Gesellschaft ist verantwortlich und haftbar für (i) jegliche Nutzung der Dienste durch ihre Endnutzer (einschließlich aller dadurch entstehenden Anrufkosten und Gebühren) sowie jegliche Nutzung, Anrufkosten und Gebühren, die dadurch entstehen, dass ein Dritter den Account der Gesellschaft mit oder ohne Erlaubnis der Gesellschaft nutzt und (ii) sämtliche Handlungen oder Unterlassungen seitens der Endnutzer, die eine Verletzung dieses Vertrages durch die Gesellschaft darstellen würden.
3.2. Die Gesellschaft ist allein verantwortlich für sämtliche Inhalte, Informationen und Kommunikationen, die von ihren Endnutzern, welche die Dienste in Anspruch nehmen, übertragen werden.
3.3. Die Gesellschaft ist verantwortlich und haftbar für alle Bearbeitungsgebühren oder sonstige Gebühren, die auf dem Konto der Gesellschaft infolge des Verlusts oder des Diebstahls einer SIM-Karte anfallen, wenn der Verlust oder Diebstahl Truphone nicht angezeigt wurde.
3.4. Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich in der folgenden Weise zu verhalten und sicherzustellen, dass ihre Endnutzer dies ebenfalls tun:
a) die Dienste für keine unsachgemäßen, unmoralischen, betrügerischen oder unrechtmäßigen Zwecke zu nutzen, sowie die Dienste nicht für die Übertragung von Mitteilungen zu nutzen, die von beleidigener, anstößiger, obszöner, belästigender, unanständiger, störender, verleumderischer oder drohender Natur sind;
b) die Dienste nicht zur Begehung oder Förderung von Straftaten oder zur Vornahme oder Förderung sonstiger nicht rechtmäßiger oder illegaler Handlungen zu nutzen;
c) sich nicht auf eine Weise zu verhalten, die den Betrieb eines von Truphone genutzten oder betriebenen Netzes beeinflussen oder beeinträchtigen könnte;
d) nichts zu versenden oder hochzuladen, das Schutzrechte Dritter verletzt;
e) PIN- und PUK-Codes, das Konto-Passwort oder alle sonstigen von Truphone bereitgestellten Legitimationen, die einen Zugang zu den Diensten ermöglichen, sicher aufzubewahren und geheim zu halten;
f) die Dienste nur für den eigenen persönlichen und dienstlichen Gebrauch zu nutzen und diese weder zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, unterzuvermieten oder sonst mit den Diensten gewerblich zu handeln;
g) die Dienste nur für Zwecke und in der Weise zu nutzen, die ausdrücklich nach den Bestimmungen dieses Vertrages gestattet sind;
h) die Dienste nur in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Anweisungen von Behörden des Heimatlandes, des Landes, in dem die Gesellschaft oder ihre Endnutzer ihren (Wohn-)Sitz hat/haben, oder dem Land, in dem die Endnutzer sich während der Nutzung der Dienste aufhalten zu nutzen;
3.5. Die Nutzung der Dienste unterliegt unseren Richtlinien über die faire Nutzung, an welche die Gesellschaft und ihre Endnutzer sich halten müssen. Eine Kopie der Richtlinien ist auf der Truphone-Webseite unter truphone.com/de einsehbar und kann auf Wunsch auch zur Verfügung gestellt werden. Die Gesellschaft verpflichtet sich, sicherzustellen, dass allen Endnutzern eine Kopie der Richtlinien zur Verfügung gestellt wird. Falls Truphone Änderungen der Richtlinien vornimmt, werden wir die Gesellschaft hierüber schriftlich in Kenntnis setzen, und die Gesellschaft verpflichtet sind, alle Endnutzer über solche Änderungen zu informieren.
3.6. Ein Verstoß gegen eine der in Ziffer 3 dargelegten Pflichten berechtigt Truphone zur Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen, um den Verstoß zu beseitigen und einen weiteren Missbrauch zu verhindern. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet die Gesellschaft gegenüber Truphone unbeschadet aller sonstigen Ansprüche auf Schadensersatz. Truphone ist in einem solchen Fall zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.
4. GEBÜHREN UND ZAHLUNG
4.1. Truphone stellt der Gesellschaft monatlich eine Rechnung über die von den Endnutzern in Anspruch genommenen Dienste aus. Die Gesellschaft ist verpflichtet, alle Rechnungen innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist in voller Höhe zu bezahlen. Truphone ist berechtigt, Beträge, die als Folge der Inanspruchnahme von Diensten Dritter im Rahmen der Nutzung des Mobilfunkkontos der Gesellschaft entstehen, einschließlich Mehrwertdiensten, als eigene Forderung in Rechnung zu stellen.
4.2. Die monatlich wiederkehrenden Entgelte werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die monatlichen nutzungsabhängigen Entgelte, die in einem Monat anfallen, werden demgegenüber nachträglich in Rechnung gestellt.
4.3. Gerät die Gesellschaft mit einer Zahlung in Verzug, behält sich Truphone das Recht vor, für die fälligen ausstehenden Beträge die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines weiteren Schadens oder zur Durchsetzung weiterer Rechte (z. B. Sperrung bei Zahlungsverzug) wird hierdurch nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
4.4. Die Gesellschaft kann gegen Forderungen von Truphone nur mit eigenen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann die Gesellschaft nur wegen Ansprüchen geltend machen, die aus diesem Vertrag resultieren.
4.5. Die Entgelte für die Truphone-Dienste verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ohne Umsatzsteuer (Ust) und anderer anfallender Steuern. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die auf der Rechnung aufgeführten Steuern zu zahlen.
4.6. Truphone wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, daten- und nutzungsbezogenen Entgelte eines Monats im jeweils folgenden Monat in Rechnung zu stellen. Allerdings behält sich Truphone das Recht vor, solche Entgelte bis zu sechs (6) Monate nach Entstehen zu berechnen, insbesondere wenn angefallene Roaming-Gebühren, die von Drittbetreibern erhoben werden, verspätet übermittelt werden.
4.7. Rechnungseinwendungen hat die Gesellschaft innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der jeweiligen Rechnung schriftlich zu erheben. Gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft bei berechtigten Beanstandungen nach Ablauf der Achtwochenfrist bleiben unberührt.
5. TELEFONNUMMERN
5.1. Alle Nutzungsrechte an den Rufnummern, die an die Gesellschaft mit den SIM-Karten durch Truphone vergeben werden, liegen bei Truphone. Truphone ist berechtigt, diese Rufnummern zu ändern, wenn hierfür unvermeidliche technische oder betriebliche Gründe vorliegen. Die Änderung der Rufnummer ist der Gesellschaft mindestens zwei (2) Monate im Voraus schriftlich anzukündigen. Truphone hält sich an die Verpflichtungen zur Rufnummernmitnahme und respektiert das Recht der Gesellschaft, die ihr zugeteilten Rufnummer beizubehalten.
5.2. Wenn technisch möglich, werden die SIM-Karten zu dem im Aktivierungsplan angegebenen Datum aktiviert. Wenn im Aktivierungsplan kein Aktivierungsdatum angegeben ist, werden die SIM-Karten so bald wie möglich aktiviert. Im Falle von Shared-Tarifen und -Add-Ons werden die Dienste ab dem Datum der Aktivierung der ersten SIM-Karte aktiviert. Wenn die Dienste durch die Nutzung von Rufnummern erbracht werden sollen, die von einem anderen Dienstanbieter portiert werden sollen, und diese Rufnummern nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach dem im Aktivierungsplan angegebenen Aktivierungsdatum oder, falls dieses nicht angegeben ist, innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Datum des Bestellformulars an Truphone übertragen werden, kann Truphone der Gesellschaft SIM-Karten mit anderen Rufnummern zur Verfügung stellen oder solche Rufnummern inaktiven SIM-Karten im Besitz der Gesellschaft zuordnen, um die Dienste für die Gesellschaft verfügbar zu machen.
6. KÜNDIGUNG DER DIENSTE
6.1. Die Parteien können den Vertrag mit einer Frist von sechzig (60) Tagen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit schriftlich kündigen.
6.2. Sofern der Vertrag nicht gemäß Ziffer 6.1. gekündigt wird, verlängert sich seine Laufzeit automatisch, bis eine Partei den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat schriftlich kündigt.
6.3. Das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen wird durch diese Ziffer 6 nicht beschränkt oder ausgeschlossen. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn eine Partei eine vertragliche Pflicht derart verletzt, dass eine Fortführung des Vertragsverhältnisses für die andere Partei unzumutbar ist. Wichtige Gründe, die Truphone zur Kündigung berechtigen, sind auch folgende:
a) die Gesellschaft nutzt die Dienste in betrügerischer Weise;
b) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wird über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder mangels Masse abgelehnt;
c) die Gesellschaft stellt ihre Zahlungen ganz oder teilweise unberechtigt ein;
d) die Gesellschaft verstößt gegen ihre Pflichten in Ziffer 3.
6.4. Kündigt Truphone den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 6.3. lit. a, c und d, hat Truphone Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 30 % der festen monatlich wiederkehrenden Entgelte, die sonst bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zahlbar wären. Dies gilt nicht, soweit die Gesellschaft nachweist, dass Truphone gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht von Truphone, einen tatsächlich entstandenen, höheren Schaden nachzuweisen und zu verlangen, bleibt unberührt.
7. HAFTUNG
7.1. Für Vermögensschäden, die aus der schuldhaften Verletzung von Pflichten als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entstehen, haftet Truphone nach Maßgabe des TKG.
7.2. Für Schäden, die nicht von Ziffer 7.1. erfasst werden, haftet Truphone unbeschränkt auf Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, falls der Schaden aufgrund von Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder der Verletzung einer Garantie (Fehlen von zugesicherten Eigenschaften) entsteht.
7.3. Für Schäden, die nicht von Ziffer 7.1. und Ziffer 7.2. erfasst werden, haftet Truphone bei einfacher Fahrlässigkeit unbeschränkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur bei Tod oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit. In anderen Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet Truphone nur für Verzug, Unmöglichkeit und Verletzung von Pflichten, die für die Durchführung dieses Vertrages wesentlich sind, in diesem Fall jedoch beschränkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden. Solche vertragswesentlichen Pflichten sind Verpflichtungen, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen oder durch deren Verletzung die Erreichung des vertraglichen Zwecks gefährdet wird oder auf deren Einhaltung die Gesellschaft regelmäßig vertrauen darf.
7.4. In allen anderen Fällen ist eine Haftung von Truphone ausgeschlossen.
7.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von Ziffern 7.1. bis 7.4. unberührt.
8. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DES VERTRAGES UND DER PREISLISTE
8.1. Truphone behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit durch die Änderung keine wesentlichen Regelungen des Vertragsverhältnisses berührt werden und die Änderungen erforderlich sind, um den Vertrag an Entwicklungen anzupassen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren. Dies umfasst insbesondere Gesetzesänderungen oder gerichtliche Entscheidungen, die sich auf einzelne oder mehrere Ziffern dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auswirken könnten.
8.2. Truphone ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte für die Dienstleistungen zu ändern (erhöhen oder senken), wenn:
a) sich die gesetzliche Umsatzsteuer (USt), oder
b) die Kosten für besondere Netzzugänge, Zusammenschaltungen oder sonstige Preise für Leistungen, die Truphone von Dritten als Unterstützungs- oder Vorbereitungsdienste zur Bereitstellung der Dienstleistungen nach diesem Vertrag bezieht, ändern, oder
c) Truphone durch eine gesetzliche Bestimmung oder eine von einer Behörde erlassene Anordnung (einschließlich Anordnungen der Bundesnetzagentur) hierzu verpflichtet ist.
8.3. Truphone ist berechtigt, die Leistungsbeschreibung der Dienstleistungen anzupassen, sofern dies zur Umsetzung von technischen Änderungen erforderlich oder nützlich ist und die Gesellschaft dadurch objektiv nicht in eine schlechtere Lage versetzt wird, als sie im Zeitpunkt Vertragsabschlusses war.
8.4. Truphone kündigt sonstige Änderungen der Vertragsbedingungen, die nicht in den Ziffern 8.1. bis 8.3. beschrieben sind, vorher mit einer Frist von sechs (6) Wochen schriftlich an. Die Gesellschaft kann das Vertragsverhältnis innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang dieser Ankündigung schriftlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen. Andernfalls werden die Änderungen Bestandteil des Vertrages.
9. DATEN-ROAMING-OBERGRENZE
9.1. Für die Zwecke dieser Ziffer 9 bezieht sich der Begriff Daten-Roaming-Dienstleistungen auf die mobile Nutzung von Daten außerhalb der Truphone Zone (eine vollständige Liste der in der Truphone Zone enthaltenen Länder können Sie der Truphone-Webseite entnehmen).
9.2. Die Datennutzung durch Endnutzer der Gesellschaft innerhalb der Truphone Zone wird nicht begrenzt. Falls in Bezug auf einen Endnutzer die Daten-Roaming-Obergrenze erreicht wird und der Endnutzer die Deaktivierung der Obergrenze beantragt, gilt keine weitere Obergrenze in Bezug auf diesen Endnutzer. Wenn der Endnutzer eine Reaktivierung der Obergrenze für den nächsten Abrechnungszeitraum wünscht, muss die Obergrenze für diesen Endnutzer reaktiviert werden, indem der Endnutzer oder ein bevollmächtigter Vertreter der Gesellschaft den Kundendienst von Truphone kontaktiert.
9.3. Sofern der Endnutzer eine Deaktivierung oder Erhöhung der Daten-Roaming-Obergrenze beantragt, übernimmt die Gesellschaft damit das Risiko und die Verantwortlichkeit dafür, dass beim Endnutzer erhebliche Gebühren zu den zusätzlichen Preisen für Daten-Roaming-Dienste anfallen.
10. BESCHWERDEN, STREITIGKEITEN UND ANWENDBARES RECHT
10.1. Sollte die Gesellschaft Beschwerden hinsichtlich der Dienste haben, so sollten diese zunächst an die auf der Truphone-Webseite genannte Adresse gerichtet werden. Die Beschwerderichtlinien und -prozeduren von Truphone sind auf der Truphone-Webseite einsehbar.
10.2. Bei Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Truphone hinsichtlich Verpflichtungen von Truphone im Zusammenhang mit den in § 68 Abs.1 TKG genannten Vorschriften oder den aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Rechtsverordnungen kann die Gesellschaft durch Antrag bei der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren einleiten.
10.3. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft und Truphone ist Frankfurt am Main.
11. GEHEIMHALTUNG
11.1. Jede Partei (die "Empfangende Partei") erkennt an, dass sie Zugang zu bestimmten schriftlichen und mündlichen Informationen und Materialien über die andere Partei (die "Offenlegende Partei") und deren Geschäfte, geistige Eigentumsrechte, Angelegenheiten, Kunden, Dienstleistungen und/oder Produkte erhalten kann, die vertraulich und von erheblichem Wert für die Offenlegende Partei sind und die entweder als vertraulich gekennzeichnet wurden oder die aufgrund ihrer Art oder der Art der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind, einschließlich, um Zweifel auszuschließen, der Bedingungen dieses Vertrages ("Vertrauliche Informationen"). Als Vertrauliche Informationen gelten jedoch nicht solche Informationen, die:
a) öffentlich bekannt sind/waren oder ohne einen Verstoß gegen diesen Vertrag veröffentlicht werden;
b) die Empfangende Partei seitens Dritter erhalten hat, ohne dass die Empfangende Partei dabei gegen diesen Vertrag verstößt;
c) sich bereits vor ihrer Offenlegung durch die Offenlegende Partei im Besitz der Empfangenden Partei befanden;
d) der Empfangenden Partei schriftlich seitens der Offenlegenden Partei für die Offenlegung freigegeben wurden;
e) unabhängig seitens der Empfangenden Partei entwickelt wurden, ohne dass Vertrauliche Informationen verwendet wurden;
f) gemäß einem Gesetz oder irgendeiner Verfügung oder anderen Auflage eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Verwaltungs- oder Regierungsbehörde von der Empfangenden Partei offengelegt werden müssen, sofern die Empfangende Partei der Offenlegenden Partei eine solche Verfügung oder Auflage (insoweit rechtlich zulässig) unmittelbar per schriftlicher Mitteilung anzeigt und ihr die Möglichkeit einräumt, die Verfügung oder Auflage anzufechten oder eine Schutzverfügung zu beantragen.
11.2. Die Empfangende Partei verpflichtet sich, alle Vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Offenlegenden Partei keine Vertraulichen Informationen gegenüber Dritten offenzulegen oder anderweitig zugänglich zu machen, insofern es sich dabei nicht um Genehmigte Dritte (wie nachfolgend in Ziffer 11.3. definiert) handelt. Die Empfangende Partei verpflichtet sich weiterhin, die Vertraulichen Informationen allein für Zwecke zu nutzen, die der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag dienen. Vertrauliche Informationen und andere Informationen und Materialien, die die Offenlegende Partei der Empfangenden Partei offengelegt oder zur Verfügung gestellt hat (einschließlich aller Kopien und Bearbeitungen davon), sind und bleiben das ausschließliche Eigentum der Offenlegenden Partei, und mit Ausnahme der begrenzten Nutzung von Vertraulichen Informationen und solchen anderen Informationen und Materialien, die von der Offenlegenden Partei gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen gestattet und genehmigt wurden, werden hiermit keine Lizenzen oder sonstigen Rechte an solchen Vertraulichen Informationen und anderen Informationen oder Materialien gewährt oder impliziert.
11.3. Die Empfangende Partei darf die Vertraulichen Informationen an ihre Mitarbeiter, autorisierten Auftragnehmer, Direktoren und Berater sowie an Mitarbeiter, autorisierten Auftragnehmer, Direktoren und Berater ihrer verbundenen Unternehmen weitergeben, sofern diese:
a) entweder eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, die im Wesentlichen dieser Ziffer 11 entspricht;
b) Beschäftigungsvereinbarungen zur Geheimhaltung unterliegen oder
c) einer beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen
(„Genehmigte Dritte“).
11.4. Die Bestimmungen dieser Ziffer 11 gelten während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung dieses Vertrages.
12. DATENSCHUTZ
12.1. Die Datenschutzrichtlinien von Truphone sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Die Datenschutzrichtlinien sind auf der Truphone-Webseite einsehbar und werden der Gesellschaft auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Truphone achtet die Privatsphäre ihrer Kunden. Dennoch können die Dienste Gegenstand von Überwachungsmaßnahmen durch Strafverfolgungsbehörden und anderer staatlicher Stellen sein. Darüber hinaus kann Truphone gezwungen sein, personenbezogene Daten weiterzugeben, wenn die zuständigen staatlichen Stellen oder ein Gerichtsbeschluss dies von Truphone verlangen.
12.2. Truphone nutzt und verarbeitet die personenbezogenen Daten und Verkehrsdaten ausschließlich in Übereinstimmung mit dem TKG und den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen oder soweit die Gesellschaft in eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat.
12.3. Truphone kann verpflichtet sein, zur Einhaltung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen zusätzliche personenbezogene Informationen von der Gesellschaft zu erheben. Wenn Truphone solche Informationen von der Gesellschaft verlangt und den Nachweis erbringt, warum und inwieweit sie zur Erhebung solcher Daten gesetzlich verpflichtet ist, so hat die Gesellschaft die angeforderten Informationen unverzüglich mitzuteilen und darf Truphone keinesfalls falsche oder irreführende Informationen liefern.
12.4. Truphone ist berechtigt, personenbezogene Daten der Gesellschaft und der Endnutzer aus dem Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) hinaus zu übertragen, sofern Truphone dies für die Bereitstellung der Dienste als erforderlich erachtet. Falls Truphone solche personenbezogenen Daten aus dem EWR hinaus überträgt, wird Truphone alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass diese Übertragung angemessenen Schutzmaßnahmen unterliegt sowie dass diese Schutzmaßnahmen nicht weniger streng sind als die in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) vorgesehenen Schutzmaßnahmen. Die Gesellschaft stimmt hiermit zu, dass Truphone die personenbezogenen Daten der Gesellschaft unter den vorgenannten Bedingungen aus dem EWR hinaus übertragen darf.
13. INFORMATIONEN GEMÄß TKG
13.1. Kontaktadressen im Zusammenhang mit den Diensten stehen auf der Truphone-Webseite zur Verfügung.
13.2. Die Gesellschaft ist berechtigt, die unentgeltliche Aufnahme in und/oder Löschung aus einem öffentlich verfügbaren Telefonverzeichnis zu verlangen.
13.3. Die Gesellschaft hat das Recht zu verlangen, dass:
a) die Nutzung des Netzzugangs soweit technisch möglich für bestimmte Rufnummerngassen netzwerkseitig gesperrt wird,
b) Schnittstellen zur Identifizierung von Mobilfunkkonten zur Nutzung und Abrechnung von Diensten, die neben den Diensten von Truphone erbracht werden, unentgeltlich netzwerkseitig gesperrt werden.
13.4. Eine Liste aller Maßnahmen, mit denen Truphone auf Sicherheits- und/oder Integritätsverletzungen, Drohungen und/oder Schwachstellen reagieren kann, ist auf der Truphone-Webseite einsehbar.
14. VERSCHIEDENES
14.1. Der Gesellschaft ist es nicht gestattet, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Truphone ganz oder teilweise abzutreten oder auf andere Weise zu übertragen. Die Vorschrift des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
14.2. Die Gesellschaft erklärt, dass alle Mitarbeiter über die Bekanntgabe der Verbindungsdaten informiert wurden und alle zukünftigen Mitarbeiter unverzüglich darüber informiert werden. Ergänzend erklärt die Gesellschaft, dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung beteiligt wurde, bzw. dass dies gemäβ den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich war.
14.3. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir einen EVN nur dann bereitstellen, wenn Sie die Erklӓrung angekreuzt haben.
14.4. Alle Mitteilungen einer Partei an die andere Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen, sofern nicht nach Gesetz oder in diesem Vertrag etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist.
14.5. Die Nichtausübung oder Nichtdurchsetzung eines unter diesem Vertrag gewährten Rechts durch Truphone führt nicht zum Verzicht auf dieses Recht oder andere Rechte.
14.6. Truphone behält sich vor, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine Konzerngesellschaft von Truphone zu übertragen.
14.7. [Diese Ziffer wurde absichtlich frei gelassen].
14.8. Der Vertrag zusammen mit allen Dokumenten, auf die hierin Bezug genommen wird, stellen die gesamten Vertragskonditionen dar und ersetzen alle früheren Entwürfe, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen und Abreden jeder Art in Bezug auf den Vertragsgegenstand bzw. heben diese auf.
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